Um Ihnen den Weg durch den Dschungel der Pflegebegriffe etwas zu vereinfachen haben wir uns gedacht, wir tragen die Fragen zusammen, die wir aus unserem Pflegealltag kennen und geben Ihnen die passenden Antworten. Ist die gesuchte Antwort nicht dabei, scheuen Sie sich nicht und rufen Sie uns an!
Was macht eigentlich ein Pflegedienst?
Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie Ihren Alltag nicht mehr allein bewerkstelligen können. Das bezieht körperbezogene Pflege (wie das Waschen oder Ankleiden), pflegerische Betreuung, Hilfe bei der Haushaltsführung oder auch die Freizeitgestaltung mit ein. Benötigen Sie gezielte medizinische Unterstützung, z.B. bei der Einnahme von Medikamenten oder einem Verbandswechsel sind wir auch für Sie da.
Die Leistungen werden individuell geplant und auf Sie abgestimmt und mit den Kranken- oder Pflegekassen abgerechnet. Haben Sie keinen Pflegegrad benötigen aber auf Grund eines Unfalls medizinische Hilfe können Sie ebenso Leistungen in Anspruch nehmen, die Ihnen von Ihrem Arzt verschrieben werden.
Wie kann ich die Unterstützung eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen?
Sie können selbst Kontakt zu einem Pflegedienst aufnehmen, aber auch der Sozialdienst in einem Krankenhaus oder eine Seniorenberatungsstelle können Ihnen einen Pflegedienst vermitteln. Ebenso ein Anruf bei Ihrer Pflegekasse ist eine Möglichkeit, um einen Pflegedienst in Ihrer Nähe zu finden.
Ich höre immer wieder SGB XI und SGB V, was ist das?
Hier ist die Rede von den Sozialgesetzbüchern, nach denen ein Pflegedienst arbeitet. Um Ihnen einen kleinen Einblick zu geben, welche Leistungen diese umfassen, haben wir ihnen eine kleine Auflistung hier zur Verfügung gestellt.
Was ist eigentlich ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) anhand der Pflegebegutachtung festgestellt. Er zeigt an wie hoch die Pflegebedürftigkeit ist und welche Pflege der Pflegeempfänger benötigt. Hierbei werden alle Defizite und Ressourcen in der Selbstpflege einbezogen. Es gibt 5 Pflegegrade, wobei der erste eine geringe Beeinträchtigung in der Selbstständigkeit anzeigt und der 5. eine massive Beeinträchtigung mit besonderen pflegerischen Anforderungen.
Wie bekommt man einen Pflegegrad?
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss bei der zuständigen Pflegekasse ein Antrag gestellt werden. Nach Antragstellung wird sich der MDK mit Ihnen in Verbindung setzten und einen Begutachtungstermin mit Ihnen vereinbaren. Hier werden dann alle relevanten Themen (wie z.B. Mobilität, Selbstversorgung und Alltagsbetreuung) besprochen. I.d.R erhält man nach spätestens 25 Tagen von der Pflegekasse den Bescheid über den festgestellten Pflegegrad.
Wenn Sie Hilfe bei der Beantragung benötigen, sind wir gern für Sie da.
Wie viel Geld bekomme ich?
Ab dem 01.01.2024 wurden die Leistungen der Pflegkasse erhöht. In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie welcher Sachleistungsbetrag in welchem Pflegegrad zur Pflege und Betreuung zur Verfügung steht.
Sachleistung bedeutet, welche Leistungen Sie von einem Pflegedienst in Anspruch nehmen können. Dieser rechnet mit der Pflegekasse direkt ab.
Werden Sie von einem Angehörigen oder einer anderen Person gepflegt und nicht von einem Pflegedienst, können Sie sich Pflegegeld auszahlen lassen und darüber frei verfügen. In der nachfolgenden Tabelle sehen Sie die aktuellen Pflegegelder je Pflegegrad.
Werden Sie von einem Pflegedienst betreut und dieser Übernimmt zusammen mit einem Angehörigen die Versorgung, so kann das Pflegegeld anteilig ausgezahlt werden.
Hier ein kleines Rechenbeispiel:
Sie haben einen Pflegegrad 2 und nutzen durch den Pflegedienst 50% der Sachleistungen, d.h. die Pflegekasse zahlt dem Pflegedienst 380,50€, so können Sie sich noch 50% ihres Pflegegeldes auszahlen lassen, d.h. 166€.
Was ist der Entlastungbetrag?
Der Entlastungsbetrag beträgt 125€, die jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zustehen. Er kann eingesetzt werden, um z.B. Einkäufe zu tätigen oder für hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die der Pflegedienst bei Ihnen erbringt. Dieser Betrag kann nicht ausgezahlt werden.
Was ist ein Pflegevertrag?
Wenn wir die Pflege von Ihnen übernehmen sollen, dann schließen Sie mit uns einen Vertrag ab, in dem alle Leistungen festgehalten werden, die wir bei Ihnen erbringen sollen. Aber keine Sorge, wenn sich Ihr Gesundheitszustand ändert, können die Leistungen jederzeit angepasst werden und Sie haben jederzeit die Möglichkeit den Vertrag fristlos zu kündigen.
Was ist Behandlungspflege?
Unter der Behandlungspflege versteht man alle Leistungen, die von Ihrem Arzt verschrieben werden und medizinisch notwendig sind. Hierunter zählt z.B. das Messen des Blutzuckerspiegels oder das Verabreichen der Insulinspritze.
Auch therapeutische Maßnahmen, wie das Anlegen eines Verbandes oder das Anziehen von Kompressionsstrümpfen zählen in diesen Bereich.
Was ist Verhinderungspflege?
Ihre Angehörigen, die Sie jederzeit treu umsorgen, brauchen auch ab und zu Zeit, um wieder neue Kraft zu tanken. Dafür ist die Verhinderungspflege da. Um diese nutzen zu können muss mindestens ein Pflegegrad 2 bestehen und Sie müssen mindestens schon seit 6 Monaten von einem Angehörigen zu Hause gepflegt werden. Die Höhe der Leistung beträgt 1612€ pro Jahr. Um diese nutzen zu können rufen Sie einfach bei Ihrer Pflegekasse an oder sagen Sie uns bescheid.
Für was sind die Investitionskosten, die ich zahlen muss?
Auch wir als Pflegedienst haben laufende Kosten, wie Miete oder Kosten für die Fahrzeuge. Um immer einsatzbereit für Sie sein zu können berechnen wir jedem Pflegekunden einen Investitionsbetrag, da dieser nicht durch die Pflegekassen getragen wird.
Was ist das Pflegepaket?
Jedem Pflegeempfänger steht ein Pflegepaket in Höhe von 40€ im Monat zu. Hierfür können Pflegehilfsmittel angeschafft werden, die den Pflegealltag erleichtern und Verbrauchsstoffe, die in der Versorgung benötigt werden. Wollen Sie dieses in Anspruch nehmen, sagen Sie uns einfach Bescheid.
Wie wird ein Pflegedienst bezahlt?
Der größte Teil der Leistungen wird durch den Pflegdienst direkt mit den Pflegkasse oder den Krankenkassen abgerechnet. Pflegeleistungen, die über das jeweilige Budget des Pflegegrades hinausgehen müssen vom Pflegeempfänger privat getragen werden und werden Ihnen direkt vom Pflegedienst in Rechnung gestellt.
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